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Impressum

Jürgen Niemeier  • 28.03.2024 22:49 Uhr

Jürgen Niemeier
Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK

Lagesche Str. 80a
32657 Lemgo
Telefon:05261/9202197
Telefax:05261/2178865
Mobil: 0151/54826763

Web: www.schornsteinfeger-lage.de
Email: bsm-j.niemeierweb.de
Umsatzsteuer ID Nr.: 329/5070/1845

allgemeine Geschäftsbedingungen " AGB's "

Jürgen Niemeier  • 28.03.2024 22:49 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schornsteinfegermeister



1. Geltung der AGB

(1) Für alle von mir übernommenen Aufträge und ausgeführten Leistungen gelten
die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie die Verdingungsordnung für
Bauleistungen Teil B (VOB/B), deren Geltung schon jetzt auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart wird. Abweichende
Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten nur dann als vereinbart, wenn ihnen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(2) Alle sonstigen Vertragsabreden sowie Abweichungen und Ergänzungen zu diesen
Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.



2. Angebots- und Planunterlagen, Leistungen des Kunden

(1) An allen von mir erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und Entwürfen
sowie deren rechnerischen Grundlagen behalte ich mir alle Eigentums- und
Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne meine schriftliche Zustimmung weder
vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

(2) Eventuell erforderliche Genehmigungen sind von dem Kunden auf seine Kosten
zu beschaffen. Baustrom und Wasser sind grundsätzlich durch den Kunden zu
stellen.

(3) Der Kunde hat für einen ungehinderten und sicheren Zugang zu den
Feuerungsanlagen , Abgasanlagen, Lüftungsanlagen und den Schornsteinen Sorge zu
tragen.



3. Lieferzeit

(1) Ausführungsfrist für Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich,
wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Sie sind angemessen zu verlängern,
sofern der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht nachkommt,
sowie wenn Hindernisse eintreten, die von mir nicht zu vertreten sind.

(2) Die Verantwortung für die fristgerechte Beauftragung zur Reinigung und
Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen ( nach
Bundes-Kehr-und Überprüfungsordnung) sowie die nach der jeweils geltenden
Fassung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV
vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten, trägt der Kunde.

(3) Soweit sich die Aufnahme, Fortführung oder der Abschluss der Arbeiten aus
Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, und schafft er auf mein
Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so bin ich berechtigt unter
Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz gem. § 6 Nr. 6 VOB/B zu
verlangen oder eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung zu setzen und zu
erklären, dass ich den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen
werde. Im Fall der Kündigung steht mir neben dem bis dahin entstandenen
Werklohnanspruch ein Anspruch auf Erstattung der Mehraufwendungen zu, die für
das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des
geschuldeten Gegenstandes entstanden sind.



4. Preise, Zahlung

(1) Die angebotenen Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des
angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage und anschließender
Inbetriebnahme, sowie Durchführung der vorgeschriebenen Kehr-,Mess- und
Überprüfungsarbeietn. An die Angebotspreise bin ich - vorbehaltlich Ziffer 4.
(2) - nur für einen Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsschluss gebunden.

(2) Festpreise sind nur wirksam, sofern sie schriftlich und mit einer
zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart
werden.

(3) Sind Vereinbarungen nicht getroffen worden, so gelten meine am Tag der
Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise.

(4) Leistungen, die nicht angeboten wurden, jedoch zur Durchführung des
Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, sind
zusätzlich zu vergüten, hierzu fallen auch Kosten die durch zusätzlich
anfallende Wege entstehen ( z.B auch für Arbeiten außerhalb der
Regelarbeitszeit vor Ort Mo-Fr. 8.00-15.00 Uhr je nach Vereinbarung )

(5) Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf mein angegebenes Bankkonto innerhalb von
zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zu leisten.

(6) Ich bin berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe der jeweils nachgewiesenen
vertragsgemäßen Leistung einschließlich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer
in der jeweils gesetzlichen Höhe zu berechnen. Als Leistungen gelten auch alle
auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, sofern ich dem Kunden
hieran das Eigentum übertrage.

(7) Werden eigens für den Kunden Bauteile angefertigt, bin ich berechtigt in
Höhe der hierauf entfallenden Kosten Vorauskasse zu verlangen.

(8) Werden die Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten oder
werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft in Frage
stellen, so bin ich berechtigt sämtliche offen stehenden Forderungen sofort
fällig zu stellen. Nach fruchtlosem Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist,
verbunden mit der Kündigungsandrohung, bin ich berechtigt, den Vertrag
schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher
erbrachten Leistungen abzurechnen.



5. Eigentumsvorbehalt

Bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag behalte ich mir das
Eigentum an allen gelieferten Gegenständen vor. Können die gelieferten
Gegenstände ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden,
so verpflichtet sich der Kunde mir bei Nichteinhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen, die Demontage dieser Gegenstände zu gestatten und mir das
durch den Einbau eventuell verlorene Eigentum zurück zu übertragen. Die Kosten
der Demontage gehen zulasten des Kunden. Soweit gelieferte Gegenstände mit
anderen Gegenständen fest verbunden werden, überträgt der Kunde, sofern
hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein
Miteigentum an dem neuen Gegenstand an mich.



6. Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistungsansprüche richten sich nach den Regelungen der
Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B, insbesondere § 13 VOB/B. Für
Arbeiten, die nicht als Bauleistungen der VOB/B gelten, gelten die gesetzlichen
Vorschriften des BGB.

(2) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten
beschränkt sich meine Haftung auf den nach der Art der Ware und Leistung
vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen meiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Gegenüber Unternehmen hafte ich bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

(3) Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ist meine Haftung auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für die Haftung meiner
Erfüllungsgehilfen.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei mir zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden sowie Verlust des Lebens und bei einer Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz (ProdHG).



7. Allgemeines

(1) Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle
Ansprüche aus diesem Vertrag der Sitz meines Unternehmens.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht berührt.

 

Haftungsausschluss

Jürgen Niemeier  • 28.03.2024 22:49 Uhr

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